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Warum soll ich meine Marke überwachen?
Da bei neuveröffentlichten Marken, die Markenämter z.B. das Deutsche Patent und Markenamt nicht von Amts wegen prüfen, ob im Register bereits Marken vorliegen, die mit Ihrer Marke identisch oder möglicherweise verwechselbar ähnlich sind. Die Verteidigung der eigenen Marke ist daher stets immer Aufgabe der Markeninhaber selbst. |
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Ist dies unbedingt notwendig?
Ja - sehr zu empfehlen, es sei denn, Sie wollen Ihre Markenrechte ggf. wieder verlieren. Juristen sprechen hier auch von Verwirkung, d.h. sinngemäß: "Wer auf seinen Rechten schläft, der kann sie auch verlieren."
Um seine eigenen Markenrechte ferner besonders effizient und effektiv verteidigen zu können, stellt das Markengesetz nach § 42 den Widerspruch gegen neue Marken zur Verfügung. Wer es jedoch versäumt, in den ersten drei Monaten durch Widerspruch relevante Neuveröffentlichungen von Drittmarken rechtzeitig abzuwehren, hat nur noch die äußerst kostenintensive und ungewisse Alternative einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Darüber hinaus stärken und erhalten Sie Ihr absolutes Schutzrecht. Sie beugen einer Verwässerung Ihrer Marke vor. Identische und verwechslungsähnliche Marken Dritter werden frühzeitig aus dem bedrohten Schutzumfeld Ihrer Marke gedrängt.
Eine Markenüberwachung trägt somit erheblich dazu bei, dass Ihr rechtliches und wirtschaftliches Schutzrecht weiterhin erhalten und für die Zukunft gestärkt wird.
Und ist diese erforderliche Dienstleistung denn kostenintensiv?
Nein - absolut nicht, sehen Sie hierzu bitte gern selbst: |
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