Sylt on Top bei den Inselmarken

Hamburg, 11. August 2003

Sylt on Top bei den Inselmarken

Hamburg, 11. August 2003 - Eine neue Studie beleuchtet die beliebtesten deutschen Inseln aus der Markenperspektive.
Sylt ist nicht nur im Bereich Tourismus eine der beliebtesten deutschen Inseln.
Auch als geschützter Markenbestandteil findet sich „Sylt“ im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes auf Platz 1 der am häufigsten verwendeten Inselnamen.

„Aktuell enthalten 178 Marken den Namen Sylt und sichern der Insel damit eindeutig einen Spitzenplatz unter den beliebtesten Inselmarken“ so Sven A. Meissner, Geschäftsführer Markenberatung der Agentur brandaide aus Hamburg. „Rügen kommt auf eine Anzahl von 106, Föhr auf 23, Usedom 20, und Borkum auf 12 Marken. Amrum und Spiekeroog werden hingegen namentlich im Markenregister bisher noch nicht geführt.“

Die kompletten Rechercheergebnisse zur Markenverteilung der 15 erhobenen deutschen Inseln können unter „News“ auf der Website www.brandaide.de eingesehen werden.

Aus Sicht der Markenberater von brandaide ist dieses Ergebnis nicht verwunderlich.
Gerade in Zeiten fehlenden wirtschaftlichen Wachstums gibt es zahlreiche Fälle, in denen Markenanmelder bewusst versuchen von einem bestehenden exklusiven und damit wertvollem Image anderer zu partizipieren.
Es lockt das vermeintlich schnelle Geld auf Kosten anderer. In Fachkreisen wird dieses Vorgehen auch als Markengrabbing bezeichnet und birgt für diejenigen, die sich ihren guten Namen nicht zuvor markenrechtlich geschützt haben, zahlreiche wirtschaftliche und rechtliche Konfliktpotentiale.

„In letzter Zeit erhalten wir vermehrt besorgte Anfragen von Unternehmern, die fassungslos feststellen müssen, dass andere einfach unter ihrem guten Namen aktiv werden obwohl sie doch damit die ersten am Markt waren“ berichtet Tim Komischke Geschäftsführer Strategie, „hier verkennen leider viele den Umstand, dass es in Deutschland kein Erstbenutzungsrecht an Marken gibt.“

Was nach Auskunft von brandaide insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmern kaum berücksichtigt wird: Man kann sich gegen dieses Vorgehen weitestgehend absichern, da eine Marke nach dem deutschen Markenrecht ein absolutes Schutzrecht beinhaltet, welches die unbefugte Nutzung des eigenen Namens durch Dritte untersagt.

In der Beliebtheit der Insel liegt wohl vor allem der Grund, weswegen Marken mit dem Wortbestandteil Sylt besonders zahlreich im Markenregister vorhanden sind. So entfallen gerade mal 6 von 20 Marken, die bereits in diesem Jahr angemeldet und zum Teil auch schon eingetragen wurden, auf Inhaber, die ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz direkt auf Sylt haben. „Die Insel Sylt verfügt eindeutig über ein besonderes Image, welches regelrecht zur Partizipation anregt“ so Sven A. Meissner „und trotz der relativ hohen Zahl der Registrierungen gibt es immer noch erstaunlich viele Unternehmer, die unbewusst oder auch ganz bewusst das Risiko eingehen, ihren guten Namen leichtfertig an andere zu verlieren.“ zurück


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