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Gründer auf Risikokurs

Hamburg 27. Oktober 2004

Hamburg 27. Oktober 2004 - Seit der Einführung der Ich-AGs erlebt Deutschland einen ungeahnten Gründerboom. Zur Zeit werden laut der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit schon 3400 Gründer in Hamburg unterstützt. Bis Jahresende rechnet die Arbeitsagentur mit über 3000 neuen Ich-AGs für das Jahr 2004.

Allerdings bewegen sich viele Gründer statt auf Erfolgskurs in gefährlichem Fahrwasser. Insbesondere die Aspekte der gewerblichen Schutzrechte werden bei Gründerberatungen meistens nur unzureichend behandelt und entsprechend oft bei der Unternehmensgründung und -führung vernachlässigt.

Kaum einem Gründer sind die Problematiken bekannt, die sich aus der rechtlichen Situation der Führung von Namen und Unternehmensbezeichnungen bei allen gewerbsmäßigen Tätigkeiten ergeben. So ist sicherzustellen, dass bei der Verwendung von Namen und Kennzeichen keine älteren Rechte Dritter verletzt werden. Dabei reicht Fahrlässigkeit schon aus, um die zugrunde liegende Sorgfaltspflicht zu verletzen. Die Konfliktpotentiale sind ebenso vielfältig, wie für den Laien unüberschaubar.

„Die Folgen einer solchen Pflichtverletzung können so umfangreich und schwerwiegend sein, dass sie für Existenzgründer das sofortige wirtschaftliche und finanzielle Ende ihrer Unternehmerkarriere bedeuten“, erklärt Tim Komischke, Geschäftsführer Strategie der brandaide GbR markenberatung aus Hamburg. „Daher ist spezialisierte und fundierte Beratung in diesem sensiblen Bereich auch von so essentieller Bedeutung.“

„Praktisch führt ein namensrechtlicher Konflikt regelmäßig zu Abmahnungskosten zwischen 1.000,- und 1.500,- EUR“, erläutert Sven Meissner, Geschäftsführer Beratung der brandaide markenberatung. „In vielen Fällen bedingt ein solcher Konflikt aber zudem noch den Verlust der Kosten der ersten Namenskreation, damit verbunden den Verlust aller Investitionen in den eigenen guten Namen, die Kostenübernahme der eigenen und gegnerische Anwaltskosten, die Übernahme hoher Schadensersatzforderungen oder die nachträgliche Zahlung von Lizenzierungsgebühren, die Verpflichtung zur unverzüglichen Auskunftserteilung und Offenlegung aller Vertriebswege und Umsätze, die Vernichtung aller gekennzeichneten Waren oder Produkte und aller Geschäftspapiere und natürlich die Übernahme der gesamten Folgekosten für einen neuen Unternehmensauftritt. Von den Schäden aus Glaubwürdigkeits- und Imageverlust für den betroffenen Unternehmer ganz abgesehen.“ zurück