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Grönemeyer macht „Eisbär“ zur Marke
Hamburg, 10. Juni 2004 - Der Sänger Herbert Grönemeyer (46) hat sich das Wort „Eisbär“ beim Deutschen Patent- und Markenamt in München als Marke schützen lassen.
Die Geschützten Waren- und Dienstleistungsbereiche umfassen sowohl die Dienstleistungen eines Verlages und die Verwertung von Urheberrechten als auch Tonträger jeder Art, Papierwaren und Noten. zurück